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Mitgliedschaft in der DLRG

 

Beitritt

Wenn Sie Mitglied bei uns werden möchten, benötigen wir eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung sowie eine unterschriebene Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) für den Einzug der Mitgliedsbeiträge. Mit der Beitrittserklärung erkennen Sie die Satzung der DEUTSCHEN LEBENS-RETTUNGS-GESELLSCHAFT E.V. an, die u.a. auch die Mitgliedschaft regelt. Die Mitgliedschaft gilt zunächst für das laufende Kalenderjahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wird. Sie erhalten von uns eine Aufnahmebestätigung.

Datenschutzhinweis:
Alle erhobenen Daten werden unter Berücksichtigung der §§ 1-6 und 27- 35 Bundesdatenschutzgesetz behandelt. Wir versichern, dass wir die Daten ausschließlich zur Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke und Aufgaben der DLRG sowie in der Mitgliederverwaltung verwenden. Die DLRG Ortsgruppen melden Mitgliederdaten an die übergeordneten Gliederungsebenen und übermitteln personenbezogene Daten an Versicherer, soweit dies zum Leistungsbezug erforderlich ist.

Flyer Information zur Mitgliedschaft

Unsere Mitgliedsbeiträge betragen:

 ab 01.01.2022ab 01.01.2024
Kinder und Jugendliche bis zum erreichen des 18. Lebensjahres48,00 EUR53,00 EUR
Erwachsene58,00 EUR64,00 EUR
Familien (Eltern und mindestens ein Kind)116,00 EUR128,00 EUR
Firmen, Institutionen, Körperschaften116,00 EUR128,00 EUR

Alle Kinder die an unseren Kinderschwimmkursen teilnehmen, müssen Mitglied in der DLRG sein. Weitere Informationen finden sie unter der Rubrik Anfängerschwimmen.

Änderungsmitteilung

Falls sich Ihre Adresse, Ihre Bankverbindung oder sonstige Daten ändern teilen Sie uns diese Änderung bitte formlos per Post oder eMail mit. Sie vermeiden dadurch uns und Ihnen zusätzliche Kosten und Aufwand.

Austritt

Falls Sie die Mitgliedschaft beenden wollen, so benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Kündigung (per Post oder eMail), die den vollständigen Namen, die Adresse und das Geburtsdatum enthält. Die Kündigung ist jeweils zum Jahresende möglich. Beachten Sie dabei, dass uns Ihre Kündigung bis spätestens 30. November vorliegen muss, damit sie noch zum Jahresende wirksam wird. Sie erhalten von uns eine Kündigungsbestätigung per eMail wenn Sie diese anfordern.
Nach dem 30. November eingehende Kündigungen werden erst zum Ablauf des nächsten Jahres wirksam.

Anerkennung des Mitgliedsbeitrages als Spende

Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für Spenden die den Betrag von 200€ nicht übersteigen, gilt als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestä-tigung (z. B. ein Kontoauszug) eines Kreditinstituts oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking. Aus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag, der Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung ersichtlich sein.
Den evtl. notwendigen Beleg mit Angaben über die Freistellung der DLRG Ortsgruppe Weil der Stadt von der Körperschaftsteuer erhalten Sie auf Nachfrage von uns.

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